Allgemeine
Unterrichtsbedingungen
Stand: Juli 2011
1. Instrument oder Fach, Kursdauer und Kursform richten sich nach
den Angaben des Unterrichtsvertrages. Ein Wechsel des Faches
und der Dauer und Form der Kurse kann in Übereinstimmung zwischen
der Cream Music School, den Lehrern und dem Schüler erfolgen.
2.
Kurse können jederzeit begonnen werden. Danach kann das Vertragsverhältnis
mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum 31.1. bzw. zum 31.8.
gek ündigt
werden.
3. Der Unterricht findet einmal wöchentlich an
einem verbindlich festzulegenden Termin statt. Das garantiert mindestens
36 Einheiten
Unterricht im Jahr. An gesetzlichen Feiertagen in Hessen, in den
hessischen Schulferien und an den beweglichen Ferientagen der Stadt
Frankfurt
am Main findet kein Unterricht statt. Weitere Vereinbarungen bezüglich
der Unterrichtstermine richten sich nach den Möglichkeiten der
Cream Music School und der Lehrer.
4. Die Aufsichtspflicht der Musikschule über
minderjährige
Schüler besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt
beim Betreten des spezifischen Unterrichtsraums und endet beim
Verlassen desselben.
5. Fällt der Unterricht zum festgelegten
Termin aufgrund von Abwesenheit des Lehrers aus, wird der Unterricht
nachgeholt oder von
einer Ersatzlehrkraft erteilt.
Fällt der Unterricht zum festgelegten Termin aufgrund von Abwesenheit
des Schülers aus, so besteht kein Anspruch des Schülers
auf Nachleistung oder Rückvergütung des Unterrichts.
Bei Unterrichtsausfall aufgrund höherer Gewalt oder auf Anordnung
einer Behörde ist eine Rückvergütung der Unterrichtsgebühren
ausgeschlossen.
6. Die Kursgebühr ist ein gleichmäßig auf 12 Monate
aufgeteilter Jahresbeitrag und ist monatlich zu bezahlen. Ermächtigt
der Schüler die Cream Music School zum Bankeinzug, wird die monatliche
Gebühr zum 1. des Monats abgebucht. Wurde Überweisung durch
den Schüler vereinbart, ist die monatliche Gebühr spätestens
bis zum 3. des jeweiligen Monats zu entrichten. Für verspätete
Zahlungen oder Rückbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr
von € 3,- erhoben.
7. Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren
von seiten der Cream Music School ist zulässig, doch hat sie
nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen
vorher schriftlich angek ündigt werden. |