Allgemeine Unterrichtsbedingungen

Stand: Juli 2011


1. Instrument oder Fach, Kursdauer und Kursform richten sich nach den Angaben des Unterrichtsvertrages. Ein Wechsel des Faches und der Dauer und Form der Kurse kann in Übereinstimmung zwischen der Cream Music School, den Lehrern und dem Schüler erfolgen.

2. Kurse können jederzeit begonnen werden. Danach kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum 31.1. bzw. zum 31.8. gek ündigt werden.

3. Der Unterricht findet einmal wöchentlich an einem verbindlich festzulegenden Termin statt. Das garantiert mindestens 36 Einheiten Unterricht im Jahr. An gesetzlichen Feiertagen in Hessen, in den hessischen Schulferien und an den beweglichen Ferientagen der Stadt Frankfurt am Main findet kein Unterricht statt. Weitere Vereinbarungen bezüglich der Unterrichtstermine richten sich nach den Möglichkeiten der Cream Music School und der Lehrer.

4. Die Aufsichtspflicht der Musikschule über minderjährige Schüler besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des spezifischen Unterrichtsraums und endet beim Verlassen desselben.

5. Fällt der Unterricht zum festgelegten Termin aufgrund von Abwesenheit des Lehrers aus, wird der Unterricht nachgeholt oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt.
Fällt der Unterricht zum festgelegten Termin aufgrund von Abwesenheit des Schülers aus, so besteht kein Anspruch des Schülers auf Nachleistung oder Rückvergütung des Unterrichts.
Bei Unterrichtsausfall aufgrund höherer Gewalt oder auf Anordnung einer Behörde ist eine Rückvergütung der Unterrichtsgebühren ausgeschlossen.

6. Die Kursgebühr ist ein gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilter Jahresbeitrag und ist monatlich zu bezahlen. Ermächtigt der Schüler die Cream Music School zum Bankeinzug, wird die monatliche Gebühr zum 1. des Monats abgebucht. Wurde Überweisung durch den Schüler vereinbart, ist die monatliche Gebühr spätestens bis zum 3. des jeweiligen Monats zu entrichten. Für verspätete Zahlungen oder Rückbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- erhoben.

7. Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren von seiten der Cream Music School ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angek ündigt werden.